Vor dem Urlaub: So bereiten Sie Haus und Leitungen gut vor

Mit einem ruhigen Rundgang vor der Abreise können Sie vermeidbare Wasserschäden und unangenehme Gerüche verhindern. Kanal24h Barsinghausen zeigt, worauf Sie bei Leitungen, Abflüssen und der Betreuung Ihres Zuhauses achten sollten.

Geöffneter Spülenschrank mit trockenen Wasseranschlüssen, einem Absperrventil und einem Siphon unter einer Küchenspüle

Veröffentlicht am 02. November 2026

Planen Sie den Kontrollgang nicht erst beim Kofferpacken

Vor einer Reise stehen oft viele kleine Aufgaben an. Nehmen Sie sich trotzdem rechtzeitig Zeit für Küche, Bad, Keller und Außenbereich. Ein tropfender Anschluss oder ein langsam ablaufendes Waschbecken lässt sich vor der Abfahrt besser prüfen als aus dem Urlaub. Kanal24h Barsinghausen empfiehlt deshalb: Schauen Sie zuerst nach Auffälligkeiten, bevor Sie nur Fenster schließen und die Haustür abschließen.

Ob Sie in der Innenstadt, in Egestorf oder in Hohenbostel wohnen: Prüfen Sie sichtbare Leitungen, Armaturen und den Bereich unter Spüle und Waschbecken. Feuchte Stellen, Kalkspuren oder ein muffiger Geruch verdienen Aufmerksamkeit. Wischen Sie verdächtige Stellen trocken und beobachten Sie, ob erneut Feuchtigkeit entsteht. Informieren Sie als Mieter bei Schäden die Vermietung oder Hausverwaltung, statt selbst an festen Leitungen zu arbeiten.

Sperren Sie Wasser nur an den passenden Stellen ab

Schließen Sie vor der Abreise die Wasserzuläufe von Waschmaschine und Geschirrspüler, sofern die Ventile zugänglich und funktionsfähig sind. Kontrollieren Sie dabei die sichtbaren Schläuche auf Risse, Knicke und feuchte Anschlüsse. Ein Schutzsystem am Gerät ersetzt diese Kontrolle nicht. Bewegen Sie schwergängige Ventile niemals mit Gewalt: Ein beschädigtes Ventil kann selbst zur Ursache eines Wasserschadens werden.

Im eigenen Haus kann es sinnvoll sein, die Trinkwasserzufuhr für die Abwesenheit abzusperren. Klären Sie vorher, ob andere Einrichtungen auf die Versorgung angewiesen sind und welches Ventil zuständig ist. In Mehrfamilienhäusern dürfen Sie keine gemeinschaftliche Versorgung eigenmächtig unterbrechen. Sind Sie unsicher, fragen Sie die Hausverwaltung oder einen Sanitärfachbetrieb. Zeigen Sie auch Ihrer Vertrauensperson, wo sich die zuständige Absperrung befindet.

Hinterlassen Sie saubere Abflüsse mit gefüllten Geruchsverschlüssen

Entfernen Sie Haare aus dem Duschsieb und Speisereste aus dem Sieb der Küchenspüle. Fett, Kaffeesatz und Essensreste gehören nicht in den Abfluss. Läuft Wasser bereits schlecht ab oder gluckert es wiederholt, sollten Sie die Ursache vor dem Urlaub klären lassen. Eine bestehende Verstopfung verschwindet durch längere Nichtbenutzung normalerweise nicht. Verzichten Sie auf aggressive Reiniger als vorsorgliche Maßnahme.

Lassen Sie an selten genutzten Waschbecken, Duschen und Bodenabläufen kurz Wasser nachlaufen, damit die Geruchsverschlüsse gefüllt sind. Das Wasser im Siphon hält Kanalgerüche zurück, kann bei längerer Abwesenheit aber verdunsten. Bitten Sie bei einem längeren Urlaub Ihre Betreuungsperson, gelegentlich Wasser nachzufüllen. Geben Sie weder Öl noch Frostschutzmittel in die Abläufe. Bei anhaltendem Geruch trotz gefülltem Siphon ist eine fachliche Prüfung sinnvoll.

Denken Sie auch an Regenwasser und Technik im Keller

Nicht nur austretendes Leitungswasser kann während Ihrer Abwesenheit Probleme machen. Sehen Sie nach, ob zugängliche Hofabläufe, Lichtschächte und Entwässerungsrinnen durch Laub oder Schmutz blockiert sind. Reinigen Sie nur Bereiche, die Sie sicher erreichen können. Für Dachrinnen sollten Sie keine riskanten Leiterarbeiten kurz vor der Reise beginnen. Schließen Sie Kellerfenster und räumen Sie empfindliche Gegenstände möglichst vom Kellerboden weg.

Falls Ihr Haus eine Hebeanlage oder Rückstausicherung hat, prüfen Sie, ob Wartungen anstehen oder Störmeldungen angezeigt werden. Solche Einrichtungen sollten nicht erst am Abreisetag Aufmerksamkeit bekommen. Schalten Sie notwendige Pumpen und Überwachungseinrichtungen nicht versehentlich mit einer Steckdosenleiste aus. Auch die Heizung darf bei Frostgefahr nicht einfach vollständig abgeschaltet werden. Nutzen Sie geeignete Abwesenheitseinstellungen nach Herstellerangaben und fragen Sie bei Unsicherheit einen Fachbetrieb.

Eine vertraute Person sollte wissen, was zu tun ist

Organisieren Sie nach Möglichkeit jemanden, der während Ihrer Reise gelegentlich nach dem Zuhause sieht. Hinterlassen Sie erreichbare Kontaktdaten sowie die Nummer der Hausverwaltung und eines passenden Fachbetriebs. Besprechen Sie konkret, worauf geachtet werden soll: Wasser auf dem Boden, neue feuchte Stellen, auffällige Gerüche oder eine Störmeldung. Ein kurzer gemeinsamer Rundgang ist hilfreicher als eine unübersichtliche Sammlung allgemeiner Hinweise.

Legen Sie außerdem fest, wer bei einem Schaden handeln darf. Bei austretendem Wasser sollte die Betreuungsperson die passende Zufuhr schließen, sofern das gefahrlos möglich ist, und Hilfe verständigen. Steht Wasser in der Nähe elektrischer Anlagen, darf der Bereich nicht betreten werden. Wassermelder können ergänzend warnen. Sie ersetzen jedoch weder eine Kontrolle noch eine Person, die im Ernstfall reagieren kann.

Nehmen Sie die Leitungen nach der Rückkehr bewusst in Betrieb

Öffnen Sie geschlossene Ventile langsam und kontrollieren Sie anschließend die Anschlüsse auf Feuchtigkeit. Lassen Sie nach längerer Abwesenheit abgestandenes Trinkwasser an den Entnahmestellen ablaufen, bis frisches, gleichmäßig kühles Wasser kommt. Beachten Sie zusätzlich vorhandene Hinweise zur Trinkwasseranlage. Prüfen Sie auch die Warmwasserversorgung und vermeiden Sie dabei Verbrühungen.

Riecht ein Ablauf ungewohnt, füllen Sie zunächst den Geruchsverschluss mit Wasser. Bleiben Gerüche, Gluckern oder langsamer Ablauf bestehen, lassen Sie die Ursache prüfen. Mit dieser Vorbereitung und einer aufmerksamen Rückkehr verringern Sie vermeidbare Risiken. So beginnt und endet Ihr Urlaub entspannter, auch wenn sich nicht jeder Schaden im Voraus ausschließen lässt.

Häufige Fragen

Nicht pauschal. Entscheidend sind Ihre Anlage und angeschlossene Einrichtungen. In Mietwohnungen dürfen Sie die gemeinschaftliche Wasserversorgung nicht eigenmächtig absperren.

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